Opferberatung des Landschaftsverbandes Rheinland
Stand: 23.11.2012
Die Landschaftsverbände übernehmen Aufgaben der Versorgungsämter.
Für die Leistungen der Kriegsopferversorgung und einer Reihe anderer Unterstützungsmöglichkeiten auf Grundlage des Bundesversorgungsgesetzes waren bis Ende 2007 die elf Versorgungsämter in Nordrhein-Westfalen zuständig. Nach der Auflösung der Versorgungsverwaltung zum 1. Januar 2008 haben die beiden Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe diese Aufgaben übernommen. Hier lag auch bisher schon die Zuständigkeit für die Kriegsopferfürsorge. Im Folgenden informieren wir Sie über die Unterstützungsmöglichkeiten und Voraussetzungen im Rahmen des Sozialen Entschädigungsrechts. Einmal im Monat berät der Landschaftsverband im Stadtteilbüro Eppinghofen Fragen von Betroffenen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den LVR, Telefon: 0221/ 8095754 oder
Telefon: 0208/ 455-5192. Hier gelangen Sie zur Internetseite des LVR.
Dieses Angebot findet jeden 2. Montag im Monat statt!
Angaben ohne Gewähr
Sollten Sie feststellen, dass die vorstehenden Angaben nicht mehr zutreffen, informieren Sie uns bitte per E-Mail.
Lage des Veranstaltungsortes
Heißener Straße 16 - 18