41 Integrationskurs inkl. Orientierungskurs, Jugendintegrationskurs, 960 Stunden
Stand: 03.07.2014
41 Integrationskurs inkl. Orientierungskurs, Jugendintegrationskurs, 960 Stunden
Teilnahme nur nach vorheriger Anmeldung und Zulassung möglich.
Beginn Sprachkurs: 23.05.2014
voraussichtliches Ende: 02.04.2015
Beginn Orientierungskurs: 13.04.2015
voraussichtliches Ende: 28.04.2015
Unterrichtszeiten: Montag – Freitag 08:30 - 12:45 Uhr (5 Unterrichtsstunden)
Kursort: Diakonisches Werk, Hagdorn 1a, 45468 Mülheim
Prüfungstermin Sprache: 10.04.2015
Einbürgerungstest: 29.04.2015
Beginn:
Modul 1 23.05.2014
Modul 2 27.06.2014
Modul 3 22.08.2014
Modul 4 19.09.2014
Modul 5 27.10.2014
Modul 6 25.11.2014
Modul 7 08.01.2015
Modul 8 05.02.2015
Modul 9 05.03.2015
Orientierungskurs 13.04.2015
Kinderbetreuung: nein
Kursanmeldung und Beratung:
Montag, Donnerstag, Freitag 12:45 – 13:45 Uhr
Mittwoch 10:45 – 11:45 Uhr
oder nach telefonischer Voranmeldung
Ansprechpartner:
Frau Maria Rasusch
0208/3003 275
Frau Alexandra Brodt
0208/3003 269
Herr Denis Ginzburg
0208/3003 257
Der Jugendintegrationskurs ist ein Angebot für junge, nicht schulpflichtige Migrantinnen und Migranten bis 27 Jahre, die nur wenig oder gar kein Deutsch sprechen und in Deutschland eine weiterführende Schule oder Ausbildung machen wollen. Er besteht aus einem Sprachkurs mit 900 Unterrichtsstunden und einem Orientierungskurs mit 60 Unterrichtsstunden. Eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten.
Sie schließen sowohl den Sprachkurs als auch den Orientierungskurs mit einem bundeseinheitlichen Test ab. Mit dem "Deutschtest für Zuwanderer (A2-B1)" können Sie das Sprachniveau A2 und das höhere Sprachniveau B1 nachweisen. Sie erhalten ein Zertifikat, in dem der erreichte Sprachstand bescheinigt wird. Mit der erfolgreichen Teilnahme am Jungdenintegrationskurs erfüllen Sie wichtige Voraussetzungen, um eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten, und Sie können früher eingebürgert werden.
Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler haben Anspruch auf kostenlose Teilnahme.
Ausländerinnen und Ausländer leisten einen Kostenbeitrag von 1,20 Euro pro Unterrichtsstunde. Unter bestimmen Voraussetzungen, insbesondere bei Bezug von ALG I oder II oder Hilfe zum Lebensunterhalt (SGBXII), können Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Befreiung von den Kosten beantragen.
Wird der Kurs erfolgreich abgeschlossen, kann das Bundesamt die Hälfte des Kostenbeitrages erstatten. Auch die Fahrkosten zum Kurs können unter bestimmen Voraussetzungen erstattet werden.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Angaben ohne Gewähr
Sollten Sie feststellen, dass die vorstehenden Angaben nicht mehr zutreffen, informieren Sie uns bitte per E-Mail.
Lage des Veranstaltungsortes
Hagdorn 1 a